Gesetzliche Gewährleistungsrechte

Beim Kauf von Waren haben Verbraucher nach EU-Recht ein gesetzliches Gewährleistungsrecht von mindestens zwei Jahren. Die nachfolgende harmonisierte Mitteilung nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 (sog. Gewährleistungslabel) informiert Sie über Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte:

EU-Gewährleistungshinweis: Beim Kauf von Waren haben Sie nach EU-Recht mindestens zwei Jahre Gewährleistung. Weitere Informationen unter europa.eu/youreurope.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten finden Sie unter europa.eu/youreurope – Garantien und Rückgabe. Einzelheiten zur Gewährleistung finden Sie zudem in unseren AGB.